Unsere AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotel- und Arrangementleistungen der Nouri GmbH in Bad Krozingen
Folgende Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern sowie für alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen der Nouri GmbH (im folgenden Hotel genannt):
I. Vertragsabschluss, Stornierung des Hotelaufnahmevertrags
1. Der Hotelaufnahmevertrag kommt zustande durch die Bestätigung einer Buchung/Reservierung seitens des Hotels bzw. durch Annahme eines als verbindlich bezeichneten Angebotes des Hotels durch den Kunden.
Bei Buchung im Internet stellt die Möglichkeit der Reservierung noch kein verbindliches Angebot des Hotels dar.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Buchungsbestätigung des Hotels erhält.
2.
a. Buchungen/Reservierungen sind für beide Partner verbindlich.
b. Das Hotel ist berechtigt
– bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, etwa in Form einer Kreditkartengarantie oder einer Anzahlung. Art und Höhe der Vorauszahlung sowie die Zahlungstermine werden im Vertrag in Textform vereinbart.
– nach Vertragsschluss vor oder nach Beginn des Aufenthaltes in begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
c. Umbuchungen sind nicht möglich. Bei Stornierung, außerhalb der Stornierungsfrist, durch den Kunden ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertragliche Leistung nicht in Anspruch nimmt.
Das Hotel hat dabei jedoch die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen auf den vereinbarten Preis anzurechnen.
Das Hotel ist berechtigt, den Abzug für die ersparten Aufwendungen zu pauschalieren.
Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 80% des vereinbarten Preises und 60% für Hotelarrangements zu zahlen.
d. Wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt (No Show), ist das Hotel berechtigt, bis zu 100% der Gesamtrechnung auf Übernachtungen und alle sonstigen Leistungen einzuziehen.
Die Regelung gilt entsprechend auch bei einer Reduzierung der bestellten Zimmeranzahl und/oder der Aufenthaltsdauer.
3. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel.
Der Kunde muss den Rücktritt in diesem Fall schriftlich erklären.
4. Das Hotel ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. den Hotelgast (Name, Adresse, etc.) oder den Zweck betreffend, gebucht wurden.
Wenn das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels gefährden könnte.
Ist der Rücktritt oder die Kündigung des Hotels berechtigt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.
5. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Dies gilt, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
II. Anreise und Abreise
1. Das Hotel ist verpflichtet, die reservierten Zimmer am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Wann immer möglich, werden Zimmer, falls notwendig, auch früher zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf eine frühere Übergabe besteht nicht. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart und eine spätere Ankunftszeit vom Kunden an das Nouri kommuniziert wurde, hält das Hotel reservierte Zimmer bis 18:00 Uhr frei. Danach steht es dem Hotel frei, Zimmer anderweitig zu vergeben.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Der Gast kann nur mit ausdrücklicher Vereinbarung den vorgesehenen Check-Out nach 11:00 Uhr verlängern. Eine solche Vereinbarung kann verbindlich nur bis spätestens 21:00 Uhr des Vortages der Abreise am Empfang getroffen werden. Verlässt der Gast das Zimmer erst nach 11:00 Uhr, kann das Hotel bei einem Check-Out bis 16:00 Uhr 50% und nach 16:00 Uhr den vollen Übernachtungspreis für diesen Tag zusätzlich verlangen. Ist das Zimmer nachbelegt und entsteht dem Hotel ein Schaden durch die Weiterbelegung, hat das Hotel das Recht diesen Schaden als Schadensersatz an den Kunden gelten zu machen.
3. Soweit der Kunde nicht alle Zimmer des Hotels reserviert hat, besteht innerhalb einer Zimmerkategorie kein Anspruch auf Wahl bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.
4. Bei einer Reservierung mit Haustier gilt es zu beachten, dass pro Zimmer maximal ein Haustier erlaubt ist. Wir definieren als Haustier einen Hund. Neben Hunden erlauben wir keine Tiere. Für die Übernachtung mit Haustier fallen gesonderte Kosten an.
III. Zahlung, Erfüllungsort
1. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
2. Aufgelaufene Forderungen können jederzeit fällig gestellt und unverzügliche Zahlung verlangt werden.
3. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, für den ausstehenden Rechnungsbetrag Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Zinsschadens vorbehalten.
4. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
5. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des gebuchten Hotels.
IV. Fremdleistungen
1. Neben den Hotelleistungen können dem Kunden Fremdleistungen vermittelt werden, z.B. Sportkurse, Besuche von Veranstaltungen sowie Ausflüge usw. Fremdleistungen werden nicht vom Hotel durchgeführt, sondern von Dritten (Leistungserbringern) in eigener Verantwortung erbracht. Den jeweiligen Vertrag schließt der Kunde unmittelbar mit dem Veranstalter.
V. Haftung / Verjährung
1.
a. Die Haftung des Hotels im Bereich der eigenen Leistungserbringung ist ausgeschlossen, soweit dies nicht in den folgenden Vorschriften anders geregelt ist.
b. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt nicht für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist dabei jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jede Vertragspartei aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
c. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
d. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
e. Der Haftungsausschluss nach lit. a. gilt nicht gegenüber Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
f. Soweit die Haftung des Hotels ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
2. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen (§ 536a BGB), ist ausgeschlossen.
3. Die Verjährungsfrist beträgt für Ansprüche des Kunden gegen das Hotel sechs Monate nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Hotelleistung. Die kurze Verjährungsfrist gilt zugunsten des Hotels sowohl bei vertraglichen Ansprüchen als auch bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.
4.Für Fremdleistungen i.S. der Ziffer IV wird kein Gewähr und/oder Haftung übernommen.
5. Das Hotel haftet dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Die Gäste bzw. der Kunde werden gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Wertgegenstände im Empfang zu übergeben sind. Geld ist gegen Quittung zu hinterlegen.
6. Wird dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelgrundstück oder in der Tiefgarage zur Verfügung gestellt, schließt er mit dem Hotel lediglich einen Vertrag über die Stellplatzmiete. Es findet keine Bewachung statt und ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zu Stande. Das Hotel haftet bei Abhandenkommen oder Beschädigungen an einem auf dem Hotelgrundstück/Tiefgarage abgestellten Kraftfahrzeug und/oder für dessen Inhalt nicht, es sei denn, das Hotel hat den Schaden nach Maßgabe der Regelung unter 1. zu vertreten.
VI. Schlussbestimmungen
1. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Hotel der Sitz des Hotels.
2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3.Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel daraufhin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Nouri Veranstaltungsbereich
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Konferenz-, Bankett-, Veranstaltungsräumen, Hotelzimmern sowie sonstiger Bereiche des Nouri zur Durchführung von Veranstaltungen (Eventveranstaltungen, Bankette, Seminare, Tagungen etc.) sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Nouri. Die Nouri Veranstaltungsbereich-Leistungen werden von der Nouri GmbH erbracht.
2. Vertragsabschluss, -partner, -haftung
2.1 Vertragsgegenstand sind die in den aktuellen Angeboten des Nouri enthaltenen Leistungsbeschreibungen. Gesonderte Vereinbarungen, Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2.2 Der Vertrag ist geschlossen, sobald die Veranstaltung, die gemieteten Räume und Flächen sowie die sonstigen Lieferungen und Leistungen vom Nouri bestätigt wurden.
2.3 Mit der Buchung bzw. Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Nouri Veranstaltungsbereich-AGB an. Es gelten ausschließlich diese Nouri Veranstaltungsbereich-AGB. Soweit Geschäftsbedingungen des Kunden insgesamt oder teilweise abweichen, werden sie nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Etwas anderes gilt nur dann, wenn seitens des Nouri den Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich zugestimmt worden ist.
2.4 Die Buchung von Übernachtungsleistungen für vom Kunden benannte Veranstaltungsteilnehmer sowie die Buchung von Übernachtungsleistungen bei Dritten erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden.
2.5 Bei der mietweisen Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen zwecks Durchführung von Veranstaltungen wie z.B. Tagungen werden auch alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Nouri zum Vertragsbestandteil.
2.6 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen, Vitrinen oder Gegenstände für Veranstaltungen durch den Kunden setzt die vorherige schriftliche Zustimmung des Nouri voraus. Dies gilt auch für Veröffentlichungen von Veranstaltungshinweisen in Form von Zeitungsanzeigen u. ä., soweit der Nouri dort in Erscheinung tritt. Ist der Kunde nicht selbst Veranstalter oder wird ein gewerblicher Vermittler oder Organisator von ihm eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Leistungen, Preise und Zahlung
3.1 Das Nouri ist verpflichtet, die bestellte und von ihm schriftlich bestätigte Leistung zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise zu bezahlen. Dies gilt auch bezüglich mit der Veranstaltung in Verbindung stehende Leistungen und Auslagen des Nouri an Dritte.
3.3 Das Nouri bietet in der Regel alle Leistungen an, die der Kunde für eine Veranstaltung benötigt. Sofern der Kunde eigene externe Dienstleister verwenden möchte oder Leistungen, die Nouri selbst anbieten könnte, anderweitig ersetzten möchte, muss er dies vorher schriftlich beim Nouri anfragen und genehmigen lassen. Das Nouri ist frei darin, die Genehmigung zu verweigern. Setzt der Kunde einen genehmigten eigenen externen Dienstleister ein, werden seitens Nouri zusätzlich anfallende Personalkosten für z.B. Projektleiter, Facility Manager, Veranstaltungstechniker usw. in Tagessätzen verpflichtend auf Kosten des Kunden abgerechnet. Der Kunde ist für den Einsatz des externen Dienstleisters verantwortlich und stellt Nouri von der Haftung frei.
3.4 Rechnungen des Nouri ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
3.5 Das Nouri ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Wird die Vorauszahlung auch innerhalb einer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Nouri zum Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 4.1 berechtigt.
3.6 In den veröffentlichten Mietpreisen sind keine Gebühren von öffentlichen Stellen (z.B. für die Aufstellung von Bestuhlungsplänen, GEMA etc.) enthalten. Diese Kosten werden ohne Aufschläge an den Kunden weiter berechnet.
4. Leistungsänderungen
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung vier Monate, so behält sich Nouri das Recht vor, Preisänderungen nach den folgenden Maßstäben auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Erhöht sich nach Vertragsschluss eine oder mehrere der relevanten Kostenpositionen, wie Personal, Energie, Treibstoff, Steuern oder Abgaben und ist nach pflichtgemäßem Ermessen des Nouri anzunehmen, dass die jeweilige Erhöhung (Mehrkosten) zum Zeitpunkt der Leistungserbringung anhält und nicht durch andere Umstände in gleicher Höhe verringert wird, ist das Nouri zur einseitigen Preiserhöhung um die Mehrkosten berechtigt, sofern die Erhöhung nicht 10 % des vereinbarten Preises überschreitet. Wird der ursprünglich vereinbarte Preis um mehr als 10% erhöht, so hat der Kunde ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Nouri kann verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von ihm bestimmten Frist die Vertragsänderung annimmt oder den Rücktritt erklärt.
Sofern sich die berechneten Preise wesentlich verringern, wird die Preissenkung an den Kunden weitergegeben.
5. Rücktritt des Nouri
5.1 Wird eine gemäß Ziff. 3.5 geforderte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Nouri gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Nouri zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.2 Das Nouri ist daneben auch aus sonstigem sachlich gerechtfertigtem Grund berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten, beispielsweise
– bei Veranstaltungen, die unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder des Zwecks gebucht werden
– bei begründetem Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Nouri in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Nouri zuzurechnen ist
– bei Verstößen gegen die Anzeige von Unter- oder Weitervermietung
5.3 Das Nouri ist auch in Fällen höherer Gewalt oder bei anderen von Nouri nicht zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich oder teilweise unmöglich machen, zum Vertragsrücktritt berechtigt. Höhere Gewalt bedeutet jedes außerhalb des Einflussbereichs des Nouri liegende Ereignis, durch das Nouri ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert wird. Ein solcher Fall liegt insbesondere (jedoch nicht abschließend) bei kämpferischen oder terroristischen Akten vor (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt worden ist), bei Blockaden von Beförderungswegen, Unruhen, Explosionen, Naturkatastrophen, Feuer, Flut, Erdbeben, Taifun, schwerwiegenden Wetterereignissen, Tierplagen, Streiks und rechtmäßigen Aussperrungen, nicht von Nouri verschuldeten Betriebsstörungen oder behördlichen Verfügungen, bei Handlungen, Unterlassungen oder Maßnahmen einer Regierung oder beim Befolgen staatlicher Aufforderungen (einschließlich Empfehlungen einer Bundesbehörde oder eines Bundesministers), bei durch Dritte verursachten Ausfällen oder Einschränkungen des elektronischen Datenaustauschs, Cyber-Kriminalität durch Dritte sowie sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen. Auch Pandemien, Epidemien oder epidemieartige Krankheiten fallen hierunter, soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist bzw. wenn nach offiziellen Angaben in der Bundesrepublik Deutschland oder im Umkreis von 200 km um das Nouri 2000 oder mehr bestätigte Fälle von Erkrankungen derselben Art innerhalb eines Zeitraums von höchstens 4 zusammenhängenden Kalenderwochen und nicht länger als 6 Monate vor dem Zeitpunkt der geschuldeten Leistungspflicht aufgetreten sind.
5.4 Das Nouri hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.5 Ungeachtet des unter Ziffer 5.3 aufgeführten Rechts des Nouris, vom Vertrag in Fällen höherer Gewalt zurückzutreten, soll in derartigen Fällen nach Möglichkeit und soweit für beide Parteien zumutbar ein anderer Termin/Ausweichtermin und/oder anderer Veranstaltungsort vereinbart werden. In denjenigen Fällen, in denen eine entsprechende Vereinbarung nicht getroffen werden kann, sind vom Kunden bereits gezahlte Entgelte für vereinbarte bzw. gebuchte Leistungen zurückzuerstatten. Schon direkt angefallene Kosten werden dem Kunden weiterberechnet.
6. Stornierung durch den Kunden
6.1 Der Kunde kann von ihm gebuchte Leistungen jederzeit stornieren. Stornierungen und Änderungen bedürfen der Schriftform. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Nouri.
6.2 Beim vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern bleibt der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung grundsätzlich verpflichtet. So können vor Veranstaltungsbeginn aktuell noch gebuchte Übernachtungen inklusive Frühstück für den gesamten Zeitraum in folgender Staffelung anteilig kostenfrei storniert werden:
– Ab 89 bis 50 Tage vor Anreise: 50% des vereinbarten Preises
– Ab 49 bis 15 Tage vor Anreise: 60% des vereinbarten Preises
– Ab 14 Tage vor Anreise: 80% des vereinbarten Preises
6.3Bei späterer Stornierung behalten wir uns vor den gesamten vereinbarten Preis (100%) in Rechnung zu stellen. Bitte beachten Sie, dass Ihre Stornierung schriftlich bei uns eingehen muss. Vereinbarter Preis bezieht sich auf die Zimmerkontingente, PKW-Stellplätze, Frühstück und alle o.g. Nebenleistungen. Für weitere Leistungen (z. B. Veranstaltungsarrangements, Speisen und Getränke, Tagungspauschalen, Vermietung von Veranstaltungsräumen, vermietete technische Anlagen und Vorrichtungen) können vor Veranstaltungsbeginn für den gesamten Zeitraum in folgender Staffelung anteilig kostenfrei storniert werden:
– Ab 89 bis 50 Tage vor Anreise: 50% des vereinbarten Preises
– Ab 49 bis 15 Tage vor Anreise: 60% des vereinbarten Preises
– Ab 14 Tage vor Anreise: 80% des vereinbarten Preises
Zusatzleistungen, die infolge der Absage nutzlos werden, sind in jedem Fall zu vergüten. Nimmt der Kunde einzelne gebuchte Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, ist das Nouri berechtigt, den Preis zu verlangen, der zwischen den Parteien vereinbart wurde.
6.4 Hält das Nouri gemäß Vereinbarung mit dem Kunden Hotelzimmer für Veranstaltungsteilnehmer frei, ohne dass seitens des Kunden bereits eine feste Buchung erfolgt wäre (Einzelabrufkontingent), so schließen Veranstaltungsteilnehmer bei Inanspruchnahme eines zu diesem Kontingent rechnenden Hotelzimmers bei der Buchung einen individuellen Reservierungsvertrag mit dem Hotel ab. Insoweit gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Nouri GmbH für den Hotelaufnahmevertrag.
7. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
7.1 Änderungen der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % müssen spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Nouri bzw. dem/der verantwortlichen Veranstaltungsleiter/in mitgeteilt werden. Sie bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Nouri.
7.2Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5 % wird vom Nouri bei der Abrechnung berücksichtigt, wenn diese zuvor dem Nouri schriftlich mitgeteilt wurde. Bei einer darüberhinausgehenden Reduzierung wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt.
7.3 Bei einer Überschreitung der ursprünglichen mitgeteilten Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
7.4 Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist der Nouri stets berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
8. Mitbringen von Speisen und Getränken
8.1 Von Kundenseite dürfen Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Nouri. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
9. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
9.1 Soweit das Nouri für den Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen, mit Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt den Nouri von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
9.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Nouri bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Nouri gehen zu Lasten des Kunden, soweit der Nouri dies nicht zu vertreten hat. Die durch den Kunden entstehenden Stromkosten darf der Nouri pauschal erfassen und berechnen.
9.3 Der Kunde ist bei vorheriger Zustimmung des Nouri berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann der Nouri eine Anschlussgebühr verlangen.
9.4 Störungen an den vom Nouri zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen dürfen insoweit nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit der Nouri diese Störungen nicht zu vertreten hat.
10. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
10.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr und Kosten des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Nouri übernimmt für Verlust, Untergang und Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Nouri bzw. seiner Mitarbeiter.
10.2 Mitgebrachte Dekorationsmaterialien haben den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Der Nouri ist berechtigt, hierüber einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Zur Vermeidung möglicher Beschädigungen ist das Anbringen und Aufstellen von Gegenständen vorher mit dem Nouri abzustimmen.
10.3 Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, ist der Nouri zur Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden berechtigt.
Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Nouri für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren, dem Nouri der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
11. Haftung des Kunden für Schäden
11.1 Der Kunde hat ebenso wie seine Mitarbeiter und vom Kunden zugezogene Veranstaltungsteilnehmer/-besucher oder sonstige Dritte aus seinem Bereich den Anweisungen des Nouri-Personals und Sicherheitspersonals Folge zu leisten, und zwar sowohl im Vorfeld der Veranstaltung wie auch bei deren Abwicklung und im Nachgang der Veranstaltung.
11.2 Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
11.3 Das Nouri kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheit (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
12. Haftungsbeschränkung
12.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden.
12.2 Der Kunde ist verpflichtet, dem Nouri rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Bezüglich der Übernachtungen im Nouri und der damit einhergehenden Haftung des Hoteliers gilt folgendes:
Das Hotel haftet dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Hotels ist ausgeschlossen, wenn das Zimmer oder Behältnisse, in denen der Gast Gegenstände belässt, unverschlossen bleiben. Die Gäste bzw. der Kunde werden gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Wertgegenstände im Empfang zu übergeben sind. Geld ist gegen Quittung zu hinterlegen.
12.3 Der Kunde kann wegen Forderungen des Nouri aus dem Vertrag nur mit einer unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderung aufrechnen und das Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es auf dem Vertragsverhältnis beruht.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Annahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
13.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Nouri.
13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Nouri. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Nouri.
13.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
13.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Veranstaltungsvereinbarung unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
14 Einladungen und Informationen zu neuen Aufenthaltsmöglichkeiten in unserem Haus/ Werbung an Bestandskunden gemäß § 7 Abs. 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Wenn Sie bei uns eine Buchung vorgenommen haben, verwenden wir Ihre E-Mail-Adresse gemäß § 7 Abs. 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, um Sie per E-Mail über ähnliche Angebote unseres Hauses zu informieren. Sie können dieser Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Einen entsprechenden Abmeldelink finden Sie in jeder E-Mail.